Lagerordnung


Alle Benutzer erkennen die Lagerordnung an

 

Der Verein „Freizeitstätte am Ebnisee e.V.“ betreibt in gemeinnütziger Weise am Ebnisee / Salbengehren einen Jugendzeltplatz. Das Zeltlager dient der Jugenderholung und zur Durchführung von Jugendfreizeiten. Eine andere Verwendung ist nicht zulässig.

 

Verantwortlich für die Einhaltung der Lagerordnung, der Aufsichtspflicht und über die Bestimmungen des Jugendschutzes ist die Lagerleitung.

 

 

1.   Funktionsordnung

 

  • Die Lagerleitung überzeugt sich bei der Übergabe von der Funktionsfähigkeit der Einrichtung, der ordnungsgemäßen Aufstellung der Zelte und dem Vorhandensein des aufgelisteten Inventars. Die Betreuer müssen entsprechend ihrer Aufgabenstellung über die Lagerordnung, Aufsichtspflicht, Hilferuf-Arzt, Rotes Kreuz, Polizei und in der Handhabung der technischen Geräte unterwiesen werden. Eine Einführung wird für alle Gruppen durchgeführt. Den Anweisungen auf der Infoliste sind zu befolgen.
  • Das Lagerfeuer darf nur am eingerichteten Feuerplatz aufgebaut werden und darf eine Höhe von 2 Meter nicht überschreiten. Das Lagerfeuer muss stets von Betreuern beaufsichtigt sein und die Sicherheitsvorkehrungen müssen gewährleistet sein.
  • Der Zugang zum Lager geschieht nicht durch die Hecken. Nachts müssen der Zeltplatz und der Weg zu den sanitären Anlagen beleuchtet sein.
  • Das Küchenpersonal benötigt eine Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes. Für die Hygiene ist die Lagerleitung verantwortlich. Das Infoblatt über Rückstellproben ist zu beachten. Die Einrichtungsgegenstände von Küche und Aufenthaltsraum dürfen nicht im Freien genutzt werden. Hierfür steht gesondertes Mobiliar zur Verfügung.
  • Handwerker dürfen nur nach Rücksprache mit der Zeltlagerverwaltung bestellt werden. Jegliche Veränderungen der Anlagen und des Geländes sind untersagt
  • Der Beach - Volleyball Platz muss vor der Benutzung auf Gegenstände, die zu Verletzungen führen könnten, durchsucht und davon befreit werden.
  • Defekte Feldbetten sind vor Beginn der Belegung auszusortieren und dem Verein zu melden. Im Großzelt dürfen keine Feldbetten gelagert werden.

 

2.   Innere Ordnung

 

  • Die Anreise erfolgt nur über den ausgewiesenen Waldweg. Zufahrt nur mit Genehmigungsausweis. Waldwege dürfen nur schonend und höchstens mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h befahren werden. Das Befahren des Salbengehrenwegs entlang dem Ebniseeufer ist nicht zulässig. Den Anordnungen der Forstbediensteten des Landes ist Folge zu leisten. Die Benutzung der Waldwege erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Ruhezeiten werden im Einzelnen von der Lagerleitung festgelegt. Im Regelfall sollte um 22.00 Uhr Zeltruhe sein. Musikgeräte und Lautsprecher im Freien sollte man so betreiben, dass die anliegenden Nachbarn nicht belästigt werden.
  • In allen Gebäuden und in den Zelten herrscht absolutes Rauchverbot!
  • Die Lagerleitung ist dem Verein gegenüber verantwortlich für eine schonende Behandlung der Gebäude, Zelte, Inventar und der Freiflächen. Schäden und Mängel sind dem Verein sofort zu melden. Mutwillige oder durch unsachgemäße Behandlung entstandene Schäden sind vom Verursacher zu ersetzen. Dies gilt nicht für Abnutzungs- oder Verschleißschäden.